Bußgeldkatalog-2013.de
Aktueller Bußgeldkatalog für das Jahr 2013 finden Sie hier!
Hier gibt es jetzt aber noch den Bußgeldkatalog 2012.

Sind Sie geblitzt worden? Dann hilft Ihnen die Blitzerkanzlei weiter.
Ihre Verkehrsrechtskanzlei für Bußgeldsachen
Der Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung lautet -> §1 Grundregeln:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Für alle, die sich nicht an diesen Paragraph halten wird jedes Jahr ein neuer Bußgeldkatalog veröffentlicht, so auch für das Jahr 2013. Auch 2014 wird es natürlich einige Änderungen geben, diese finden Sie auf Bussgeld Katalog 2014 .
Den aktuellen Bußgeldkatalog für 2013 finden Sie demnächst hier an dieser Stelle.
Bussgeldkatalog 2013
Sollten Sie einmal einen Bußgeldbescheid bekommen, können Sie hier die aktuellen Bußgelder nachlesen. Sind Sie der Meinung, dass das Ihnen auferlegte Bußgeld völlig überhöht oder gar überhaupt nicht gerechtfertigt ist, dann sollten Sie sich sofort nach Erhalt dieses Bescheids mit uns in Verbindung setzen. Wir haben uns aufgrund unserer jahrelangen Erfahrungen, gerade auf diesem Gebiet spezialisiert und wissen worauf es ankommt, um gegen so einen Bußgeldbescheid erfolgreich vorzugehen.
Wir legen für Sie den Widerspruch ein, der allerdings längstens 14 Tage nach Erhalt des Bußgeldbescheid erfolgen muss, und wir kümmern uns darum, dass dieser Bußgeldbescheid für Sie niedriger ausfällt, als gefordert wird. Außerdem wissen wir, wie es geht ein drohendes Fahrverbot zu umgehen oder zu verschieben.
Sprechen Sie mit uns! Ihre Verkehrsrechtkanzlei.
